Kriminalität Hunderte Gewaltopfer in Thüringen vom Staat entschädigt

Opfer von Gewaltkriminalität können staatliche Entschädigung für das erlittene Leid beantragen. (Symbolfoto) Foto: Jonas Walzber
Opfer von Gewaltkriminalität können staatliche Entschädigung für das erlittene Leid beantragen. (Symbolfoto) Foto
© Jonas Walzberg/dpa
Straftaten wie Körperverletzung oder Vergewaltigung hinterlassen bei den Opfern oft jahrelang gesundheitliche oder seelische Spuren. Die Betroffenen können staatliche Entschädigung beantragen.

In Thüringen haben in diesem Jahr mehrere Hundert Menschen, die Opfer von Gewaltstraftaten geworden sind, eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid bezogen. Nach aktuell verfügbaren Zahlen waren es 530 (Stand Ende Oktober), wie das Landesverwaltungsamt auf Anfrage mitteilte. Sie erhalten eine monatliche Zahlung, die je nach Grad der erlittenen Schädigung zwischen 434 und 2.169 Euro liegt. Anträge auf Entschädigung seien bis Ende Oktober von 292 Betroffenen gestellt worden, hieß es von der Behörde.

Der Anspruch auf Entschädigung von Opfern körperlicher, sexueller oder psychischer Gewaltkriminalität ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Dauer der Zahlung hängt laut Landesverwaltungsamt davon ab, wie gravierend die gesundheitliche Schädigung durch die Straftaten ist. Bei einer dauerhaften Schädigung zahlt der Staat demnach lebenslang. 

Tausende Gewaltdelikte jährlich in Thüringen

Die Zahl der entschädigten Opfer spiegelt das Ausmaß der polizeilich erfassten Gewalt- und Sexualkriminalität nur begrenzt wider. Allein 2024 hatte die Polizei in Thüringen knapp 5.000 Gewaltdelikte erfasst, wie aus der Statistik hervorgeht. Dazu gehören unter anderem Körperverletzungen, Vergewaltigung und räuberische Erpressung. 2024 waren insgesamt 245 Anträge bei Landesverwaltungsamt eingegangen. 

Über die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung werden Betroffene laut Landesverwaltungsamt etwa durch die Polizei oder Hilfsorganisationen wie den Weißen Ring informiert. Unklar ist, wie viele dann auch tatsächlich einen Antrag stellen. Die Kriminalitätsopferorganisation Weißer Ring führt dazu nach Angaben einer Sprecherin keine Statistik. Ohnehin könnten Gewaltopfer auch ohne Betreuung durch den Weißen Ring eine Entschädigung beantragen.

dpa