Der Freistaat Thüringen muss Bewerber, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, nicht zu Volljuristen ausbilden. Solche Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar vom Mittwoch mit der Landesverfassung vereinbar
Die Weimarer Richter wiesen damit eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion ab. Die Fraktion war gegen die im Dezember eingeführte Regelung vor Gericht gezogen, wonach Bewerber, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden sollen.
Der Gerichtshof erklärte nun, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt ist. Denn die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege setze Vertrauen in die Justiz als Ganzes voraus. Damit sei es nicht vereinbar, wenn Referendare beschäftigt würden, die gegen die Demokratie agierten.
Das Gericht wies aber darauf hin, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit nur verhältnismäßig sei, wenn Bewerber deutlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren. In aller Regel genüge die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei nicht, um Bewerber auszuschließen. Die Thüringer AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Sachsen hat anders entschieden
Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits entschieden, dass sich Rechtsreferendare nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen. Es wies im Oktober 2024 die Klage eines Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der III. Weg zurück.
Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. Später wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen. Gegen die Ablehnung aus Bayern ging er dennoch weiter vor.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte damals, dass Referendare Teil der staatlichen Funktion der Rechtspflege seien. Darum müssten sie Mindestanforderungen an die Pflicht zur Verfassungstreue erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.
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