Die Thüringer AfD-Fraktion klagt gegen eine Regelung zum Ausschluss von Extremisten aus der Juristenausbildung. Nun will das Verfassungsgericht seine Entscheidung verkünden.
Das Thüringer Verfassungsgericht entscheidet am Mittwoch (9.00 Uhr) über eine Klage der AfD-Fraktion zur Juristenausbildung. Konkret geht es um die Frage, ob Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden müssen, wenn sie "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind."
Einen entsprechenden Passus aus dem Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst hatte die Fraktion dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt. Laut Gericht geht es vor allem darum, ob das mit dem Recht auf Berufsfreiheit vereinbar ist. Die Sache sei nicht einfach, hatte Gerichtspräsident Klaus von der Weiden bei der mündlichen Verhandlung im September gesagt.