"Nur Ja heißt Ja"-Regel "Wir können ja nicht vor sexuellen Handlungen Verträge unterschreiben"

Ein junger Mann und eine junge Frau flirten auf einer Party miteinander
Vor dem Näherkommen immer die verbale Zustimmung einholen? Es müsse auch Raum für Spontaneität bleiben, sagt Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven
© Thomas Barwick / Getty Images
Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven blickt skeptisch nach Norwegen, wo beim Sex künftig "Nur Ja heißt Ja" gelten soll. Hoven sagt, die Regel schaffe falsche Erwartungen.

Muss man vor einer sexuellen Handlung ganz klar Zustimmung signalisiert haben – durch Worte oder Handeln? 

In dieser Frage gelten in den EU-Ländern verschiedene strafrechtliche Regeln. In Frankreich wurde, nachdem die Vergewaltigungen an Gisèle Pelicot bekannt wurden, die sogenannte Nur-Ja-heißt-Ja-Regel beschlossen. In Schweden, Spanien und Dänemark gilt sie ebenfalls. Norwegen will nun nachziehen.

In Deutschland hingegen gilt die "Nein heißt Nein"-Regel. Wer also den Sex nicht möchte, muss klar Ablehnung signalisieren. Das kritisieren einige Interessenvertretungen wie der deutsche Juristinnenbund. Sie fordern eine EU-weite Umsetzung der "Nur Ja heißt Ja"-Regel. Die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven erklärt, was das verändern könnte – und was nicht.