"Nur Ja heißt Ja"-Regel
"Wir können ja nicht vor sexuellen Handlungen Verträge unterschreiben"

Ein junger Mann und eine junge Frau flirten auf einer Party miteinander
Vor dem Näherkommen immer die verbale Zustimmung einholen? Es müsse auch Raum für Spontaneität bleiben, sagt Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven
© Thomas Barwick / Getty Images

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Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven blickt skeptisch auf "Nur Ja heißt Ja" und sagt: Die Regel schaffe falsche Erwartungen.

Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey befürworten 67 Prozent der Befragten eine „Nur Ja heißt Ja“-Regel im deutschen Sexualstrafrecht. Damit würde jede sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden, in die nicht alle Beteiligten ausdrücklich eingewilligt haben. Für die Umfrage im Auftrag des Internetportals web.de wurden 5000 Deutsche befragt. 

 

Derzeit gilt in Deutschland die „Nein heißt Nein“-Regel, die sexuelle Handlungen verbietet, die gegen den erklärten Willen einer oder eines Beteiligten erfolgen. Eine Verschärfung dieser Gesetzeslage sehen laut Umfrage vor allem jüngere Menschen kritisch. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen befürworteten nur 58 Prozent „Nur Ja heißt Ja“. Bei den über 65-Jährigen waren es 74 Prozent. Auch zwischen den Geschlechtern gab es Unterschiede: 77 Prozent der befragten Frauen sprachen sich für ein solches Gesetz aus, aber nur 60 Prozent der befragten Männer.

 

Das folgende Interview erschien erstmals im April 2025. Anlässlich der Umfrage veröffentlichen wir es erneut. 

Muss man vor einer sexuellen Handlung ganz klar Zustimmung signalisiert haben – durch Worte oder Handeln? 

In dieser Frage gelten in den EU-Ländern verschiedene strafrechtliche Regeln. In Frankreich wurde, nachdem die Vergewaltigungen an Gisèle Pelicot bekannt wurden, die sogenannte Nur-Ja-heißt-Ja-Regel beschlossen. In Schweden, Spanien und Dänemark gilt sie ebenfalls. Norwegen will nun nachziehen.

In Deutschland hingegen gilt die "Nein heißt Nein"-Regel. Wer also den Sex nicht möchte, muss klar Ablehnung signalisieren. Das kritisieren einige Interessenvertretungen wie der deutsche Juristinnenbund. Sie fordern eine EU-weite Umsetzung der "Nur Ja heißt Ja"-Regel. Die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven erklärt, was das verändern könnte – und was nicht.