Muss man vor einer sexuellen Handlung ganz klar Zustimmung signalisiert haben – durch Worte oder Handeln?
In dieser Frage gelten in den EU-Ländern verschiedene strafrechtliche Regeln. In Frankreich wurde, nachdem die Vergewaltigungen an Gisèle Pelicot bekannt wurden, die sogenannte Nur-Ja-heißt-Ja-Regel beschlossen. In Schweden, Spanien und Dänemark gilt sie ebenfalls. Norwegen will nun nachziehen.
In Deutschland hingegen gilt die "Nein heißt Nein"-Regel. Wer also den Sex nicht möchte, muss klar Ablehnung signalisieren. Das kritisieren einige Interessenvertretungen wie der deutsche Juristinnenbund. Sie fordern eine EU-weite Umsetzung der "Nur Ja heißt Ja"-Regel. Die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven erklärt, was das verändern könnte – und was nicht.