Sexualstrafrecht

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Transparent der "MeToo-Bewegung gegen sexuelle Gewalt

Frankreich: Sexueller Akt ohne klare Zustimmung gilt künftig als Vergewaltigung

In Frankreich gilt im Sexualstrafrecht künftig das Prinzip "Nur Ja heißt Ja": Als Vergewaltigung wird demnach jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Menschen definiert. Der Senat in Paris verabschiedete am Mittwoch abschließend eine entsprechende Gesetzesänderung. Demnach gelten "Schweigen oder das Fehlen einer Reaktion" nicht als Zustimmung zu einem sexuellen Akt. Es braucht vielmehr ein ausdrückliches Ja. 
Europäisches Menschenrechtsgericht

Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Sexualstrafrecht

Das Europäische Menschenrechtsgericht hat Frankreich am Donnerstag verurteilt, weil es ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer nicht ausreichend geschützt hatte. Die französische Justiz sei nicht ausreichend gewappnet, "um gegen sexuelle Akte ohne Zustimmung vorzugehen", urteilten die Straßburger Richter.