Im Streit um Stehpinkel-Schäden hat ein Düsseldorfer Mieter vor dem Landgericht gegen seine Vermieterin gewonnen. Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinklern rechnen, Mieter aber nicht mit dafür ungeeigneten Böden, begründete das Gericht am Donnerstag die Entscheidung (Az.: 12 S 13/15). Die Vermieterin hatte von der Mietkaution knapp 2000 Euro einbehalten, weil in einer Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf und fleckig geworden waren.
Doch auch wenn in der vermieteten Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf geworden seien, sei dies "keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache". erklärte die Vorsitzende Richterin in einem ersten Prozess.
Sie hätte vom Mieter nur dann Schadenersatz verlangen können, wenn sie zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen hätte, befand das Gericht.