Nach den immer lauter werdenden Vertuschungsvorwürfen hat der Vatikan erstmals explizit klargestellt, dass bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind. Eine am Montag auf der Website des Vatikans veröffentlichte Richtlinie besagt: "Die zivilen Rechtsvorschriften betreffend die Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden sollten immer befolgt werden."
Vatikan: Devise steht lange fest
In dem "Führer zu einem Grundverständnis der Prozeduren der Glaubenskongregation" bei sexuellem Missbrauch steht auch, dass der Papst in sehr schweren Fällen von Pädophilie einen schuldigen Priester auch ohne kirchenrechtlichen Prozess direkt in den Laienstand zurückversetzen kann.
Der Heilige Stuhl hatte in den vergangenen Wochen zwar stets betont, die katholische Kirche verfahre schon lange nach dieser Devise. Unter den katholischen Bischöfen in Deutschland wurde aber kontrovers diskutiert, ob bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Kirchenangehörige eine Anzeigepflicht bestehe.
Meldungsanweisung fehlte
Zuletzt waren angesichts der zahlreichen Fälle sexuellen Missbrauchs vor allem auch in Deutschland wiederholt Fragen zum Vorgehen des Vatikans aufgekommen. Dem Vatikan war mehrfach auch Vertuschung vorgeworfen worden: Die Direktiven der lange von Joseph Ratzinger geleiteten Glaubenskongregation hätten die Bischöfe nicht ausdrücklich angewiesen, sexuelle Missbrauchsfälle auch zu melden.