Wegen sexuellen Missbrauchs Kirchliche Höchststrafe für Priester im Bistum Trier

Der Trierer Bischof Ackermann greift durch: Er wirft einen Priester raus, der vor Jahrzehnten Kinder missbraucht haben soll. Der Mann verliert sämtliche Rechte, die mit dem Priesteramt verbunden sind.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat einen Priester im Ruhestand wegen sexuellen Missbrauchs von fünf Jungen mit der kirchlichen Höchststrafe belegt. Ackermann entließ den Geistlichen aus dem Klerikerstand, was nach dem Kirchenrecht die Höchststrafe ist, wie das Bistum am Freitag mitteilte. Es sei das erste Mal in der jüngsten Geschichte des Bistums, dass diese Strafe verhängt wurde.

Der Geistliche verliert damit sämtliche Rechte als Priester. Er hatte die fünf Kinder zwischen 1966 bis 1980 missbraucht, zwei von ihnen über einen längeren Zeitraum. Vor gut zwei Jahren hatten sich die Opfer des Mannes an das Bistum gewandt.

Ackermann ist in der Deutschen Bischofskonferenz auch der Beauftragte für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich. Seit Bekanntwerden der Welle von Missbrauchsfällen durch katholische Geistliche auch in Deutschland Anfang 2010 leitete Ackermann in seinem Bistum 16 kirchenrechtliche Voruntersuchungen ein. Der aktuelle Fall ist der erste, der auf diese Weise zu Ende gegangen ist. Dieser Fall sei nun der erste, der richtig abgeschlossen sei, sagte der Bistumssprecher. "Die anderen laufen mit unterschiedlichem Stand." Von den 16 Priestern waren nach Bistumsangaben vom Juni noch 3 im Dienst.

Die Entlassung aus dem Klerikerstand hat für den Mann laut Bistum zur Folge, dass er sämtliche Rechte verliert, die mit dem Priesteramt verbunden sind. Er bleibe zwar Priester, weil er dazu geweiht worden sei, er dürfe aber beispielsweise die Messe nicht mehr feiern und die Sakramente nicht mehr spenden. Außerdem lägen seine Bezüge unter dem, was für Ruhestandsgeistliche üblich sei. Es ist nicht das erste Mal in Deutschland, dass ein Priester wegen sexuellen Missbrauchs alle seine Rechte verliert.

Gegen die Entscheidung kann der Mann innerhalb von 60 Tagen Einspruch einlegen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe nach Angaben des Bistumssprechers verjährt. Das Bistum hatte nach seinen Worten im Frühjahr 2010 von den Vorwürfen erfahren und Anzeige gegen den Mann erstattet.

DPA
AFP/DPA