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So kommen Sie beim Fitnessstudio vorzeitig aus Ihrem Vertrag

Der gute Vorsatz ist gebrochen?
Aus "mehr Sport machen“ wurde nichts?
Dann ist es schwer, den Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen.
Denn: Vertrag ist Vertrag. Er muss in der Regel bis zum Ende der Laufzeit erfüllt werden.
Aber: Es gibt Ausnahmen. In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Insbesondere dann, wenn das Studio eine versprochene Leistung nicht erfüllt.
Zum Beispiel bei einer Preiserhöhung, bei reduzierten Öffnungszeiten, bei Bauarbeiten, die das Studio unbenutzbar machen, oder bei einem Wegfall von Kursen.
Aber Vorsicht: Vor einer eine außerordentliche Kündigung muss dem Betreiber eine Frist gesetzt werden, in der er das Problem beheben kann.
Auch bei einer Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Ein ausführliches Attest vom Arzt ist dann ein Muss.
Bei einem Umzug gibt es dagegen kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden.
Im Zweifel gilt: Immer im Vertrag und in den AGB nachschauen, wie die Bedingungen sind.
Oder: Den inneren Schweinehund überwinden und doch regelmäßig trainieren gehen.

Den guten Vorsatz, mehr Sport zu treiben, nicht eingehalten oder im Sommer keine Lust aufs Fitnessstudio? Dann wird es schwierig, aus dem laufenden Vertrag herauszukommen. Wir zeigen Ihnen, wie sie es trotzdem schaffen können.

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