Mit einem Freispruch für den angeklagten Arzt ist der Prozess um Manipulationen bei Organverpflanzungen an der Göttinger Uniklinik zu Ende gegangen. Das Landgericht Göttingen urteilte am Mittwoch, die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den angeklagten Chirurgen seien nicht bewiesen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Leiter der Transplantationsmedizin unter anderem versuchten Totschlag in elf Fällen vorgeworfen und dafür acht Jahre Haft verlangt. Der Arzt hatte aus Sicht der Anklage medizinische Daten manipuliert, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt wurden. Mit ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft juristisches Neuland betreten und das als versuchten Totschlag gewertet: Durch die Manipulationen hätten andere schwer kranke Patienten kein Organ erhalten und seien deshalb möglicherweise gestorben.
Zum Tatzeitpunkt nicht strafbar
Das Gericht folgte dagegen am Mittwoch der Sicht der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte. Der Angeklagte reagierte auf das Urteil mit sichtlicher Erleichterung.
Der Vorsitzende Richter Ralf Günther sagte in seiner Urteilsbegründung, der Arzt habe zwar gegen Richtlinien der Bundesärztekammer verstoßen. Es habe Manipulationen gegeben, die nach moralischen Wertvorstellungen auch zu missbilligen seien. Diese Verstöße seien zur Tatzeit aber #link;http://www.stern.de/gesundheit/konsequenzen-aus-dem-organspende-skandal-machen-manipulation-unmoeglich-2191755.html;nicht strafbar gewesen#, urteilte der Richter.
Skandal ließ Spendebereitschaft sinken
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt außerdem vorgehalten, er habe drei Patienten neue Lebern eingepflanzt, obwohl sie nicht richtig aufgeklärt und die Transplantation medizinisch nicht erforderlich gewesen seien. Auch diese Vorwürfe sah das Gericht als widerlegt an. Beobachter gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten wird.
Seit August 2013 war in Göttingen an mehr als 60 Tagen gegen den Transplantations-Chirurgen verhandelt worden, dabei waren gut 100 Zeugen und neun Sachverständige zum Teil mehrfach vernommen worden. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2012 war in Deutschland die Bereitschaft zur Organspende kontinuierlich gesunken - bis zu einem Tiefpunkt im Jahr 2014.