Der Schöpferin des Vorspanns der ARD-Krimireihe "Tatort" steht nach einem neuen Gerichtsurteil keine Nachvergütung zu - und sie muss auch nicht als Urheberin des berühmten Trailers genannt werden. Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts München weitgehend auf.
Der Vorspann sei für den Erfolg der Serie von untergeordneter Rolle, erklärte der Vorsitzende Richter. Zudem sei es unüblich, die Schöpfer von einem Vorspann zu nennen, und die Klägerin habe sich 40 Jahre lang nicht beschwert.
In der Vorinstanz noch erfolgreich
In der Vorinstanz hatte die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa im vergangenen März mit ihrer Klage gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) und den Westdeutschen Rundfunk (WDR) noch weitgehend Recht bekommen. Gegen das Urteil waren die beiden Sender dann in Berufung gegangen.