Gericht: Kein Schadenersatz bei grob fahrlässigem Umgang mit Phishing-Nachrichten
Banken müssen ihren Kunden bei grob fahrlässigem Umgang mit betrügerischen Phishing-Nachrichten den Schaden nicht ersetzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einer am Freitag veröffentlichen Entscheidung betont. Es wies in zweiter Instanz die Zahlungsklage eines Ehepaars zurück, von dessen gemeinsamen Konto Betrüger knapp 41.000 Euro abbuchten. Die Ehefrau habe den Tätern persönliche Daten und einen PushTAN-Neuregistrierungslink zur Verfügung gestellt und dadurch ihre vertraglichen Sorgfaltspflichten verletzt. (Az.