Der frühere Tennis-Star Boris Becker muss mit rund 108.000 Euro für das insolvente Internet-Portal "Sportgate" haften. Das Münchner Oberlandesgericht schränkte bei seinem Urteil am Donnerstag Beckers Haftung für das 2001 Pleite gegangene Internet-Portal ein. Dessen Insolvenzverwalter hatte von Becker 1,5 Millionen Euro gefordert. Er berief sich auf eine Haftungserklärung, die Becker im Sommer 2000 in einer US-Hotelbar unterzeichnet hatte.
Das Gericht sah diese Erklärung aber als nicht rechtswirksam an, da sie durch eine nachfolgende Vereinbarung aufgehoben worden sei. Der Ex-Sportler war nicht selbst zur Urteilsverkündung erschienen. Der Fall beschäftigt bereits die vierte Gerichtsinstanz. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Münchner Oberlandesgericht aufgehoben.