Kommt Sean „Diddy“ Combs (56) früher aus dem Gefängnis? Die Anwälte des ehemaligen Musikstars sind US-Medienberichten zufolge erneut vor Gericht erschienen. Dort erklärten sie, dass das Strafmaß im Falle von Combs zu hoch sei, und forderten die Aufhebung des Urteils.
Sean Combs wurde im Juli 2025 in einem Prozess teilweise schuldig gesprochen. Eine Jury befand ihn damals bei den der Prostitution-bezogenen Anklagepunkten für schuldig, in schwereren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Das Strafmaß in Höhe von vier Jahren und zwei Monaten Haft wurde Anfang Oktober 2025 verkündet. Combs legte wenige Wochen später Berufung dagegen ein.
Sean „Diddy“ Combs: Noch keine Entscheidung gefallen
Sein Verteidigungsteam argumentierte nun vor dem Berufungsgericht in New York offenbar, dass Richter Arun Subramanian, der den Prozess leitete, bei der Strafzumessung keine Aussagen im Zusammenhang mit den schwerwiegenderen Anklagepunkten hätte berücksichtigen dürfen.
„Dieser Fall wirft eine wichtige Frage hinsichtlich der Achtung von Geschworenenurteilen und des Vertrauens der Öffentlichkeit in unser Strafrechtssystem auf“, sagte Verteidigerin Alexandra Shapiro laut der Berichte während der Anhörung am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft wies die Argumente von Combs' Team zurück. Das Berufungsgericht in Manhattan fällte, „wie üblich“, keine sofortige Entscheidung, berichtete „NBC News“.
Haftentlassung für April 2028 vorgesehen
Combs verbüßt seine Strafe in einem Bundesgefängnis mit geringer Sicherheitsstufe in New Jersey. Unter Berücksichtigung der vor der Verurteilung verbüßten Haftzeit soll er laut Bureau of Prisons - der Behörde des Justizministeriums, die für die Verwaltung der Bundesgefängnisse zuständig ist - derzeit im April 2028 entlassen werden.
Gegen Sean „Diddy“ Combs gibt es auch zahlreiche zivilrechtliche Klagen. Er bestreitet alle Vorwürfe gegen ihn.