Gericht erklärt "Focus"-Ärztesiegel für zulässig: Wettbewerbszentrale scheitert
Ein vom "Focus" vergebenes Ärztesiegel für von der Illustrierten so bezeichnete Topmediziner bleibt zulässig. Mit einer am Donnerstag vom Oberlandesgericht München verkündeten Entscheidung wurde ein gut zwei Jahre altes Unterlassungsurteil des Münchner Landgerichts gegen diese Auszeichnung wieder aufgehoben. Damit konnte sich der Burda-Verlag in der nächsten Instanz gegen die Wettbewerbszentrale durchsetzen, die nun die Kosten des Verfahrens tragen muss.