Josef Brunlehner

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Prinz Ernst August Revision trotz Halbierung der Geldstrafe

Prinz Ernst August von Hannover geht in Revision. Der Welfenprinz wurde im März 2010 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe zu 200.000 Euro verurteilt. Das Hildesheimer Gericht hatte damit die Strafe des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004 um mehr als die Hälfte verringert.
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Prinz Ernst-August Die mildere Strafe ist ihm noch zu hoch

Es soll kein Stäubchen übrig bleiben auf der weißen Weste: Zwar hat das Landgericht Hildesheim Ernst August von Hannover wegen ein tätlichen Auseinandersetzung in Kenia zu einer so niedrigen Geldstrafe verurteilt, dass er nicht länger als vorbestraft gilt. Doch dass reicht dem 56-Jährigen offenbar nicht. Sein Verteidiger kündigte Revision an.
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Ernst-August-Prozess Rückschlag für den Welfenprinzen

Diese Runde hat der Welfenprinz verloren: Im Wiederaufnahmeverfahren um die Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Hotelier in Kenia hat ein medizinischer Sachverständiger die Version des Opfers gestützt.
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Angebliche Falschaussage Prinz Ernst August zeigt Zeugen an

Vier Menschen haben im Prozess um eine angebliche Prügelattacke des Welfenprinzen Ernst August von Hannover im Zeugenstand die Version des Adligen in Zweifel gezogen. Das könnte für das Quartett unliebsame Konsequenzen haben. Denn nun hat der Prinz auch die vier Zeugen angezeigt - wegen Falschaussage.