Prinz Ernst-August
Die mildere Strafe ist ihm noch zu hoch
Es soll kein Stäubchen übrig bleiben auf der weißen Weste: Zwar hat das Landgericht Hildesheim Ernst August von Hannover wegen ein tätlichen Auseinandersetzung in Kenia zu einer so niedrigen Geldstrafe verurteilt, dass er nicht länger als vorbestraft gilt. Doch dass reicht dem 56-Jährigen offenbar nicht. Sein Verteidiger kündigte Revision an.