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Prinz Ernst August Revision trotz Halbierung der Geldstrafe

Prinz Ernst August von Hannover geht in Revision. Der Welfenprinz wurde im März 2010 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe zu 200.000 Euro verurteilt. Das Hildesheimer Gericht hatte damit die Strafe des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004 um mehr als die Hälfte verringert.
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Prinz Ernst-August Die mildere Strafe ist ihm noch zu hoch

Es soll kein Stäubchen übrig bleiben auf der weißen Weste: Zwar hat das Landgericht Hildesheim Ernst August von Hannover wegen ein tätlichen Auseinandersetzung in Kenia zu einer so niedrigen Geldstrafe verurteilt, dass er nicht länger als vorbestraft gilt. Doch dass reicht dem 56-Jährigen offenbar nicht. Sein Verteidiger kündigte Revision an.
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Revision im Prügel-Prozess Der Prinz gibt keine Ruhe

Für Ernst August Prinz von Hannover war es eine Frage der Ehre - und die hat das Landgericht Hildesheim offenbar nur unzureichend wiederhergestellt: Zwar milderte der Richter die Geldstrafe wegen einer Attacke auf einen Discobesitzer in Kenia ab, doch der Welfenprinz will gegen das Urteil in Revision gehen.