Prinz Ernst-August Die mildere Strafe ist ihm noch zu hoch

Es soll kein Stäubchen übrig bleiben auf der weißen Weste: Zwar hat das Landgericht Hildesheim Ernst August von Hannover wegen ein tätlichen Auseinandersetzung in Kenia zu einer so niedrigen Geldstrafe verurteilt, dass er nicht länger als vorbestraft gilt. Doch dass reicht dem 56-Jährigen offenbar nicht. Sein Verteidiger kündigte Revision an.

Es soll kein Stäubchen übrig bleiben auf der weißen Weste, und also geht der Prozess-Marathon weiter: Zwar hat das Landgericht Hildesheim Ernst August von Hannover am Dienstag wegen ein tätlichen Auseinandersetzung mit dem deutschen Hotelier Josef Brunlehner in Kenia zu einer so niedrigen Geldstrafe verurteilt, dass er nicht länger als vorbestraft gilt. Doch dass reicht dem 56-Jährigen offenbar nicht. In Abwesenheit des Prinzen kündigte sein Verteidiger Hans Wolfgang Euler Revision an: Ein weiteres Gericht soll das tun, was die Hildesheimer Richter ausdrücklich nicht tun wollten, nämlich Brunlehner als Lügner abstempeln.

Dabei hätte sich Euler auch für den Chef des Welfenhauses freuen können: Mehr als zwei Ohrfeigen für Brunlehner auf der kenianischen Ferieninsel Lamu im Januar 2000 waren Ernst August nach Einschätzung des Gerichts nicht zu beweisen. Und das ist einfache Körperverletzung, die nun mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 5000 Euro, insgesamt also 200.000 Euro, geahndet wurde. Aber es ging weniger ums Geld, es ging um die Ehre. In einem ersten Prozess war der Prinz 2004 in Hannover noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro verurteilt worden - entsprechend 178 Tagessätzen zu 2500 Euro. Ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft, weil ab hier die Verurteilung ins Führungszeugnis kommt.

Negativschlagzeilen hatte der Welfenprinz schon häufig gemacht, aber nichts sorgte für eine solchen Wirbel wie das Urteil des Landgerichts Hannover. Unter Alkoholeinfluss regelrecht krankenhausreif geschlagen habe der Prinz den Hotelier Brunlehner, urteilte damals das Gericht. Anlass war demnach der Ärger über den Lärm aus dessen Diskothek inklusive einer Lichtshow. Bei Wiederholung, so drohte damals der Gerichtsvorsitzende, stelle sich "die Frage nach einer Untersuchung mit dem Ziel einer Einweisung in eine Entziehungsanstalt". Das Hildesheimer Gericht sah die Dinge doch etwas anders: Übermäßiger Alkoholkonsum am fraglichen Abend schloss der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter in der Urteilsbegründung aus. Und die beiden Ohrfeigen nennt er "nicht dezent aber auch nicht hemmungslos".

Im Jahr 2004 war der Prinz gar nicht zum Prozess erschienen, was sich als Fehler erwies. Seine Verurteilung beruhte auf einem von seinem damaligen Anwalt ausgehandelten Deal. Der Verteidiger bekannte sich für den Prinzen schuldig, mit einem Gegenstand zugeschlagen zu haben. Im Gegenzug wurde ein zweiter angeklagter Fall von gefährlicher Körperverletzung - ein angeblicher Tritt in den Oberschenkel einer Fotografin - fallen gelassen.

Erst als alle Berufungs- und Revisionsfristen längst abgelaufen waren, machte der Prinz mit seinem neuen Anwalt Euler mobil. Er ließ keinen Zweifel, dass es ihm jetzt um die Ehre ging. Sein Anwalt Euler zitierte seinen Mandanten mit der Feststellung, der Prinz wolle "lieber ins Gefängnis gehen als etwas zuzugeben, was er nicht getan habe". Mehr als zwei Jahre zog sich der Antrag auf Wiederaufnahme hin, im Juni 2009 begann dann der neue Prozess.

Der Prinz kam nur am ersten Tag und räumte die Ohrfeigen ein: "Eine für die Musik und eine für das Licht", soll er dabei gesagt haben. Dafür hatte Verteidiger Euler noch andere Zeugen des Vorfalls aufgetrieben, die aus Kenia eingeflogen wurden. Und aus Monaco kam auch Ernst Augusts Ehefrau Prinzessin Caroline nach Hildesheim, um die Version ihres Mannes zu bestätigen.

Der Vorsitzende Richter machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, wie enttäuscht er darüber ist, dass der Prinz nur am ersten Tag selbst zur Verhandlung in Hildesheim erschien. Er habe es seinem Anwalt Euler überlassen, ein Geständnis zu verlesen, und sich nicht zur Sache geäußert. Nach Meinung Schlüters eignen sich Gerichtssäle auch nicht für "ehrengerichtsähnliche Verfahren". Dieser Ansicht scheint Verteidiger Euler allerdings nicht zu sein. Er eilte nach Ende der Sitzung vor die Kameras und kündigte die Revision an.

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Josef Harnischmacher, AFP

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