Zeugenaussage von Prinzessin Caroline "Es waren nur zwei Ohrfeigen"

Kommt sie, oder kommt sie nicht? Ganz Deutschland war gespannt, ob Prinzessin Caroline von Monaco tatsächlich als Zeugin im Prozess gegen ihren Mann Ernst August vor dem Landgericht Hildesheim erscheinen würde. Caroline kam - und stärkte ihrem Gatten den Rücken.

Ernst und sehr aufrecht hat Prinzessin Caroline von Monaco, 52, am Mittwoch das Landgericht in Hildesheim betreten. Dort sagte sie unter den Augen der Öffentlichkeit als Zeugin für ihren Mann aus. In dem Verfahren geht es um eine zehn Jahre zurückliegende Attacke von Ernst August Prinz von Hannover, 55, auf einen Discobesitzer in Kenia. Caroline kam allein und nur mit ihren Bodyguards - ihr Mann begleitete sie nicht.

Die Prinzessin bezeugte, dass Ernst August dem Discobesitzer bei einer zufälligen Begegnung am Strand der Ferieninsel Lamu nur zwei Ohrfeigen und nicht mehr verpasste - aus Ärger über den Lärm und den Laserstrahler aus der Strand-Disco des Mannes. "One for the music and one for the light", habe ihr Gatte gesagt - eine für die Musik und eine fürs Licht. Strittig ist, wie schwer die Attacke von Ernst August war. Das Opfer hatte über schwere Verletzungen geklagt, allerdings wirft die Verteidigung dem Discobesitzer vor, teilweise simuliert zu haben.

Drei Meter Sicherheitsabstand im Gerichtssaal

Die Prinzessin kam freiwillig ins Gericht, um für ihren Mann auszusagen, man hätte sie nicht zwingen können. Caroline betrat das Gebäude durch einen Nebeneingang. Sie trug einen beigefarbenen Mantel und eine dunkle Hose. In ihrem Haar hatte sie eine Spange mit glitzernden Steinen. Fotos von ihr im Saal waren nicht erlaubt.

Für ihr Erscheinen hatte die Paparazzi-geplagte Prinzessin allerdings Bedingungen gestellt: So wollte sie ausreichend Abstand zu Medienvertretern und hatte einen Sicherheitsabstand von drei Metern innerhalb des Gerichtsgebäudes gefordert. Zuvor war mehrere Tage lang spekuliert worden, ob Caroline tatsächlich für ihren Mann aussagen würde, nachdem Zeitungen Fotos veröffentlicht hatten, auf denen sich Ernst August mit einer junge Frau beim Baden in Thailand vergnügt.

Prinzessin bewahrt die Contenance

Obwohl Caroline eine Dolmetscherin zur Seite hatte, redete die Prinzessin zunächst auf Deutsch. "Wo soll ich beginnen?", fragte sie, als der Richter sie um eine Schilderung der Ereignisse bat. Später redete sie dann auf Englisch weiter. Sie beantwortete die Fragen des Richters ruhig und mit Contenance. Auch bei Detailnachfragen gab sie präzise ihre Erinnerungen an den Abend des 14. Januar 2000 zu Protokoll.

In welcher Stimmung sei ihr Mann damals gewesen? "He was angry", wütend war er, sagt Caroline. Wie hat er geschlagen? Sehr schnell, mit beiden Händen, antwortete die Prinzessin. Und das Opfer? "Mein Mann hat ihm noch ein paar Sachen nachgerufen, die nicht so geeignet sind, um vor einem Gericht zitiert zu werden", sagte Caroline.

Urteil wohl im Frühjahr

Der Adlige hatte jahrelang Himmel, Hölle, Geld und Anwälte in Bewegung gesetzt, um die Wiederaufnahme des alten Strafverfahrens zu erreichen, nachdem ihn das Landgericht Hannover deswegen 2004 wegen schwerer Körperverletzung zu 445.000 Euro Strafe verurteilt hatte. Sein damaliger Anwalt hatte behauptet, dass Ernst August vor der Tat in Kenia viel getrunken habe und eventuell auch einen Gegenstand in der Hand hatte. Ernst August bestreitet das aber. Mit dem damaligen alten Anwalt ist er inzwischen zerstritten.

Ein Urteil wird im Frühjahr erwartet.

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Sigrun Stock, DPA

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