Familien-Zwist Es ging um ein Schloss: Klage gegen Ernst August Erbprinz von Hannover abgewiesen

Ernst August Erbprinz von Hannover 2018 auf Schloss Marienburg. Er ist mittlerweile Chef des Welfen-Hauses
Ernst August Erbprinz von Hannover 2018 auf Schloss Marienburg. Er ist mittlerweile Chef des Welfen-Hauses
© localpic/ / Imago Images
Der Familienzoff der Welfen hat (vorerst) ein Ende: Ein Richter am Hannoveraner Landgericht wies eine Klage gegen Ernst August Erbprinz von Hannover zurück.

Ernst August von Hannover hatte seinen ältesten Sohn, Ernst August junior, auf Rückgabe diverser Schenkungen verklagt. Zur Streitmasse gehörte auch die Marienburg bei Hannover. Der Erbprinz wollte das Schloss dem Land übertragen, weil die Instandhaltung vonseiten der Welfen nicht gewährleistet werden konnte. Mittlerweile ist eine Stiftung gegründet worden, der das Schloss gehört. Bund und Land geben insgesamt 27,2 Millionen Euro, um die notwendigen Restaurierungen an der Marienburg vornehmen zu lassen.

Die Veräußerung war nicht im Sinne des Seniors und so verklagte Ernst August seinen Sohn und Welfen-Chef. Im März hatte er wiederum die Klage zurückgezogen und die Forderungen an die Salzburger EAH BetreibungsgmbH verkauft. Als solche rückten die Österreicher an die Kläger-Stelle. 

Ernst August Erbprinz von Hannover: die Gründe für die Klageabweisung

Allerdings waren auch sie nicht erfolgreich – das Landgericht Hannover wies die Klage zurück. Nach Angaben einer Sprecherin sah das Gericht einerseits keine Grundlage für etwaige Ansprüche der Firma gegen Ernst August junior. Der Vertrag, mit dem dessen Vater seine Rückabwicklungsansprüche schon vor einiger Zeit auf das Unternehmen übertrug, sei schon "aus rechtlichen Gründen unwirksam". 

Andererseits fehle zugleich aber auch die tatsächliche Voraussetzung für eine Rückübertragung der Schenkung, wie die Kammer nach Angaben der Sprecherin betonte. Dies würde laut Gesetz eine "schwere Verfehlung" des Beschenkten erfordern, die im vorliegenden Fall nicht feststellbar sei. Der Rechtsweg ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Die unterlegene Seite könnte gegen das Urteil noch vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.

lsc / AFP

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