Irgendwie haben wir es ja schon lange geahnt, aber jetzt hat der Supreme Court im US-Bundesstaat Florida für uns die Frage ein für allemal entschieden: Ist ein Facebook-Freund ein Freund? Die Antwort, wenig überraschend: nein. Aber kann ja nie schaden, so eine juristische Bestätigung.
Wie unter anderem die "Hannoversche Allgemeine" berichtet, ging es in dem Verfahren um die Entscheidung eines anderen Gerichts. Ein Anwalt habe demnach beantragt, eine Richterin für befangen zu erklären, da sie mit dem gegnerischen Anwalt auf Facebook befreundet sei. Daraus ergebe sich die wohlbegründete Befürchtung, dass sein Mandant kein faires Verfahren bekommen werde, so der Anwalt in seinem Antrag.
Facebook: Freund ist nur ein Kunstbegriff
Dem sei der Supreme Court nicht gefolgt, indem er stattdessen entschieden habe: Eine Facebook-Freundschaft hat im Grunde nichts zu sagen. Das Wort Freund habe sich in seiner Bedeutung im Kosmos der sozialen Netzwerke zu einem viel größeren Spektrum verändert. Auf Facebook stelle die Bezeichnung Freund nur einen Kunstbegriff dar, findet das Gericht.
Außerdem reiche auch eine Freundschaft in der echten Welt nicht alleine, um einen Richter für befangen zu erklären. Die Rechtsgemeinschaft sei nicht groß genug, dass sich Anwälte, Staatsanwälte und Richter stets aus dem Weg gehen könnten. Ihnen sei deshalb grundsätzlich zu unterstellen, dass sie ihre Arbeit professionell verrichten.
Mehr Algorithmus als persönliche Interaktion
Manche Menschen hätten zudem Tausende "Freunde" auf Facebook: "Sie können nicht einmal jede Person nennen, die sie als Freunde akzeptiert haben oder von denen sie als Freunde akzeptiert wurden", heißt es in der Begründung des Supreme Court.
Hinter der Vernetzung bei Facebook stecke oft mehr ein Algorithmus als persönliche Interaktion. Das soziale Netzwerk nehme eine Selektion vor und empfehle Freunde, denen man im normalen Leben gar nicht unbedingt begegnen würde.