Böse Überraschung Ein Bräutigam macht einen doofen Scherz – dann sagt der Standesbeamte die Hochzeit ab

Braut wirft ihren Schleier
Eine Braut wirft ihren Schleier (Symbolfoto)
© quavondo / Getty Images
Es gibt Situationen, in denen man sich die Witze lieber verkneifen sollte. Zum Beispiel auf dem Standesamt. Einem Münchner war das offensichtlich nicht klar, weshalb er eine böse Überraschung erlebte.

Seien wir ehrlich: Jodel ist oft lustig. Aber man weiß leider nie, ob die in der App veröffentlichten Geschichten wirklich stimmen – weil die Anonymität auch Menschen anlockt, die für Likes, Lacher oder Entsetzen sorgen wollen und es deshalb mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen. Genau so verhält es sich auch in diesem Fall, der momentan im Netz die Runde macht. Er handelt von einer Hochzeit, die auf dem Standesamt platzte – weil der Bräutigam die falschen Worte sagte.

Ein Jodler schrieb: "Immer, wenn es mir dreckig geht, denk ich an meinem Kumpel, der auf dem Standesamt witzig sein wollte und gesagt hat: "Mhmm, soll ich dich wirklich heiraten?". Sie wurden dann heimgeschickt... nächster Termin Ende März 2019."

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Wir alle kennen solche Typen, die einfach immer und überall witzig sein müssen. Auch wenn es gerade absolut unangebracht ist. Klingt so, als sei auch der Fast-Bräutigam einer dieser Menschen, die nicht wissen, dass es auch mal besser sein könnte sich einen Spruch zu verkneifen.

Der Standesbeamte handelte korrekt

Natürlich könnte man nun sagen, dass der Standesbeamte vielleicht etwas zu streng reagiert hat. Doch Fakt ist: Er handelte korrekt und hat letztendlich nur seinen Job gemacht. Auf Nachfrage beim Standesamt in München bekamen wir folgende Erklärung – und zitieren sie hier inklusive aller juristischen Details:

"Standesbeamtinnen und -beamte weisen vor Abgabe der "Ja-Wörter" der beiden Verlobten über die Eheschließung üblicherweise in einer Trauansprache auf die Bedeutung der Ehe hin. Anschließend soll der Standesbeamte die Verlobten einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen (§ 1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Die Verlobten müssen ihre Erklärungen gemäß § 1311 Satz 1 BGB persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit (höchstpersönliches Rechtsgeschäft) abgegeben. Die Ehe kommt dann durch die Erklärung des zweiten Ehegatten, die Ehe miteinander schließen zu wollen, wirksam zustande. Grundsätzlich ist bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (§ 133 BGB). Eine Ehe kommt deshalb regelmäßig nur dann zweifelsfrei zustande, wenn keine Zweifel daran bestehen, dass beide Verlobte eine bürgerliche Ehe im Sinne des BGB schließen wollen. Hierauf haben Standesbeamtinnen und –beamte bei der Vornahme einer Eheschließung zu achten."

Wer heiraten will, sollte auch "Ja" sagen

Das ist die komplizierte Version einer eigentlich einfachen Sache : "Ja" zu sagen. Doch es gibt auch Trauungen, die ziemlich simpel platzen. Auf weitere Nachfrage bestätigte uns das Standesamt München nämlich, dass es in den letzten 30 Jahren mehrere Fälle gab, in denen es keine Eheschließung gab, weil einer der beiden Eheschließenden die Frage des Standesbeamten eindeutig mit "Nein" beantwortet hat.

Nicht überliefert ist übrigens, wie die Braut des Spaßvogels reagiert hat. Wir hoffen aber sehr, dass sie ihm verziehen hat – und drücken die Daumen, dass der zukünftige Ehemann im März 2019 einfach auch mal weiß, wann er für einen Moment keinen doofen Witz machen sollte ...

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