Nach den Feststellungen des Gerichts geschah die Tat am 15. Dezember bei einem Besuch des Zwölfjährigen im Kinderzimmer des Angeklagten. Die beiden Jugendlichen hätten zunächst auf dem Bett "gechillt". Dann nahm der 14-Jährige eine geladene manipulierte Schreckschusswaffe und schoss dem Zwölfjährigen in die rechte Schläfe.
Hintergrund der Tat war laut Urteil "ein Zusammenspiel mehrerer Umstände im Lichte der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten". Eine Rolle spielten demnach Wut, Kränkung, Faszination für Waffen und eine gewisse Enthemmung durch Computerspiele. Ein konkretes Motiv lag nicht vor.
Das Gericht sah den Angaben zufolge einen sogenannten bedingten Tötungsvorsatz. Der Angeklagte habe den Tod des Zwölfjährigen billigend in Kauf genommen, hieß es. Der 14-Jährige hatte am letzten Verhandlungstag über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er die Tat bereue und diese, wenn er könnte, gern ungeschehen machen würde.
Die Staatsanwaltschaft beantragte siebeneinhalb Jahre Haft, die Verteidigung nicht mehr als vier Jahre. Das Urteil fiel am Montag, es ist nicht rechtskräftig. Der 14-Jährige soll bis zum Antritt der Jugendstrafe in Untersuchungshaft bleiben.