Zu den Todesschüssen auf den 47-Jährigen kam es auf einer von mehreren hundert Gästen besuchten Hochzeitsfeier. Das Gericht sah keine Tat im Affekt und auch keine psychische Erkrankung als Auslöser, sondern eine gemeinschaftlich von der Familie geplante Tat.
Demnach kam es nach der Trennung des Angeklagten von seiner Lebensgefährtin zu immer weiter eskalierenden Streitigkeiten zwischen den Familien des ehemaligen Paars. Dabei ging es um Geldforderungen.
In Begleitung seines Vaters und seiner Brüder habe der Angeklagte dann auf der Hochzeit die Familienehre wieder herstellen wollen und ein innerhalb seiner Familie gesprochenes Todesurteil gegen den Vater seiner früheren Partnerin vollstreckt, befand das Gericht.
Der Angeklagte hatte die Schüsse gestanden. Er gab aber im psychiatrischen Gutachten Halluzinationen und Albträume an. Der psychiatrische Sachverständige diagnostizierte laut Gericht eine Schizophrenie bei dem Mann.
Er wurde dennoch als schuldfähig eingestuft. Nach der Tat war der Todesschütze zunächst nach Frankreich geflohen. Dort stellte er sich aber wenige Tage später.