Der Bund will sicherstellen, dass die Kosten für die Warmwasserversorgung von Hartz-IV-Empfängern nicht zu einer Zusatzbelastung für die Kommunen werden.
Der Bund will sicherstellen, dass die Kosten für die Warmwasserversorgung von Hartz-IV-Empfängern nicht zu einer Zusatzbelastung für die Kommunen werden. Die Kommunen müssten zwar künftig die tatsächlichen Kosten in diesem Bereich übernehmen, bekämen dafür aber vom Bund einen angemessenen Ausgleich, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Donnerstag in Berlin.