Das Landgericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt. Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, wobei diese in ihrem Plädoyer von Mord allein aus niedrigen Beweggründen ausgegangen war. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft.
Im Wesentlichen bestätigten sich die Vorwürfe der Anklage laut dem Sprecher. Die Staatsanwaltschaft warf dem 39-Jährigen vor, seine Frau im Dezember in ihrer Wohnung in Coesfeld ermordet zu haben.
Der Angeklagte drang demnach am Tattag in die Wohnung ein, lauerte der Frau auf und erdrosselte sie. Ob er dafür eine Babyleggings nutzte, konnte nicht sicher festgestellt werden.
Der Mann und die Frau waren nach islamischem Recht verheiratet, die Frau hatte sich aber von dem Angeklagten getrennt. Sie wohnte mit den beiden gemeinsamen Kindern in der Wohnung.