Nach Beginn des Ukraine-Kriegs hatte die EU einen Mechanismus eingeführt, nach dem Mitgliedsstaaten ukrainischen Staatsangehörigen und Menschen, die dort unbefristet bleiben durften, vorübergehend Schutz gewähren mussten. Die Niederlande weiteten diesen Schutz zunächst auch auf Menschen mit nur befristetem Aufenthaltstitel für die Ukraine aus. Später nahmen sie das wieder zurück.
Ein Algerier, ein Nigerianer, ein Pakistaner und ein Türke, die vor dem Krieg in der Ukraine gelebt hatten, zogen deswegen vor niederländische Gerichte. Die niederländischen Gerichte fragten den EuGH, ob das niederländische Vorgehen rechtens ist. Das bestätigte dieser nun.
Er wies aber darauf hin, dass Betroffene, denen bereits freiwillig vorübergehender Schutz gewährt wurde, sich so lange in den Niederlanden aufhalten dürfen, wie das Land den Schutz nicht beendet.