Das Landtagsgebäude ist denkmalgeschützt. Es entstand ein Schaden von fast 70.000 Euro. Außerdem besprühte er ein Kunstobjekt, das auf der Leineschlossbrücke aufgestellt war und gereinigt werden musste. Er gab dem Gerichtssprecher zufolge an, dass er das Gefühl habe, andere Protestformen wie Demonstrationen nützten nichts mehr.
Die Ermittler fanden den nun verurteilten 25-Jährigen nach der Tat mit Hilfe einer sogenannten Super Recognizerin, die Gesichter besonders gut erkennen kann. Das berichtete dem Sprecher zufolge eine ebenfalls als Zeugin geladene ermittelnde Polizistin.
Es gab demnach Videoaufzeichnungen von der Tat und auch Hinweise aus den sozialen Netzwerken. Schließlich sei die Wohnung des Verdächtigen durchsucht worden, dort fand die Polizei Kleidung mit Farbresten darauf.
Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass er die Taten gestanden und dass er sie aus einer emotionalen Lage heraus begangen habe. Es machte aber deutlich, dass Einzelne nicht selbst das vermeintliche Recht in die Hand nehmen und durch Straftaten Parolen verbreiten dürften. Zu Lasten des 25-Jährigen wertete es die Höhe des verursachten Schadens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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