Das genaue Motiv konnte dem Sprecher zufolge nicht festgestellt werden. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten freizusprechen.
Laut Anklage lernten sich beide 2019 in einem Chatportal kennen. Die 58-Jährige habe den Angeklagten zunächst in ihrer Wohnung im niedersächsischen Dörpen aufgenommen, weil er eine Bleibe suchte. Ob eine Liebesbeziehung bestand, blieb vor Gericht ungeklärt. Ihr Verhältnis habe sich aber mit der Zeit verschlechtert - so sei der Mann etwa besitzergreifend geworden.
Im Juli 2024 soll der Angeklagte dann in eine eigene Wohnung gezogen sein. Der Angeklagte habe die Frau aber weiterhin bedrängt, damit sie ihn wieder aufnehme. Er soll dabei auch gedroht haben, sie umzubringen.
Am Tattag schlug der Angeklagte der Frau dann auf ihrer Terrasse zweimal auf den Kopf und stach ihr mit einem Messer mehrfach in den Hals. Zuvor soll die Frau ihm gesagt haben, dass sie einen Mann liebe und sie glücklich sei.
Laut dem Gerichtssprecher handelte es sich um einen Indizienprozess. Aufgrund der Beweise sei das Gericht zur Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte der Täter ist.