Ebenfalls neu verhandelt wurde am Mittwoch das Strafmaß im Fall von zwei Mitgliedern jener Bande, der die Frau beim Einschleusen von Ausländern geholfen hatte. Ein 34-Jähriger wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft unter anderem wegen Einschleusens von Ausländern sowie zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft in einem weiteren Komplex verurteilt. Ein 39-Jähriger bekam eine zur Bewährung ausgesetzte zehnmonatige Haftstrafe.
Die Frau und drei Mitglieder der Bande waren im Juli 2023 vom Landgericht Köln verurteilt worden. Ein Beschuldigter verzichtete auf Rechtsmittel, die anderen gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile gegen sie teils auf, wobei es aber nur um die Strafzumessung in einzelnen Anklagepunkten ging. Die Schuldsprüche wurden trotzdem rechtskräftig.