Hamburg: Elf Jahre Haft für tödliche Messerattacke in belebtem Einkaufszentrum

Gerichtssaal in Hamburg
Gerichtssaal in Hamburg
© AFP
Nach einem tödlichen Messerangriff in einem Hamburger Einkaufszentrum ist ein 25-Jähriger am Dienstag zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass er mitten in der belebten Passage auf einen gleichaltrigen Mann einstach, den er fälschlicherweise eines sexuellen Verhältnisses mit seiner Ehefrau verdächtigte. Voraus ging ein Streit.

Die Tat hatte sich im Juni vergangenen Jahres in einem Einkaufszentrum im Stadtteil Harburg ereignet. Laut Anklage verfolgte der Angeklagte sein Opfer und stach in einem Bereich mit Essensständen vor zahlreichen Zeugen auf dieses ein. Der Angegriffene wurde so schwer verletzt, dass er wenig später in einem Krankenhaus starb. Nach früheren Angaben der Polizei hielten Zeugen den Verdächtigen auf, er wurde vor Ort gefasst.

Nach Feststellungen des Landgerichts waren der Tat bereits mehrfache Kontaktaufnahmen des Beschuldigten mit dem später getöteten 25-Jährigen vorangegangen. Dieser hatte mehrfach Strafanzeige gestellt. Am Tag vor dem erneuten Zusammentreffen im Einkaufszentrum hatte er demnach eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt, um weitere Annäherungen zu unterbinden. Dies versetzte den Beschuldigten in Wut.

Bei dem Zusammentreffen in der Einkaufszentrum kam es laut Anklage dann zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Beschuldigte dem weglaufenden Opfer nachsetzte und tödliche Stichverletzungen zufügte.

Dem Urteil zufolge war der Angeklagte voll schuldfähig. Die Vorsitzende Richterin hob bei der mündlichen Begründung nach Angaben der Sprecherin dessen "gesteigertes Ehrverständnis" hervor. Der Beschuldigte habe die "Fehlvorstellung" gehabt, dass der Getötete ein Verhältnis mit seiner Ehefrau habe. Er habe deshalb auch die Vaterschaft seiner zwei Kinder angezweifelt. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem dessen umfassendes Geständnis. Demnach bereute dieser die Tat.

Mildernd wertete das Gericht außerdem die schwierige Biografie des Angeklagten sowie eine Störung wegen einer emotional instabilen Persönlichkeit. Das Urteil entsprach der Forderung der Anklage, die Verteidigung hatte sich für höchsten sieben Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage, die den Bruder des Getöteten vertrat, stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich. 

AFP