Die Einführung des Paragraphen 246e "ist die Brechstange, die wir brauchen", sagte Hubertz. "Das schafft die Möglichkeit für die Kommunen schnell zu bauen, anstatt in Schönheit zu sterben."
Mit dem Paragraph 246e wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, weil kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss, wie das Bauministerium unter Geywitz im vergangenen Jahr erklärt hatte. Solchen Vorhaben müsste demnach jede Kommune, in der darüber diskutiert wird, aber zustimmen. Zudem sollte der Paragraf bis 2027 befristet sein.
Ein Bündnis von 23 Organisationen wie der Mieterbund und der Naturschutzring kritisierten den Paragraphen. Es fehlten "klare Vorgaben" zum Bau von Mietwohnungen oder zur sozialen Wohnraumförderung, hieß es. Auch schwäche er den Schutz von Grün- und Agrarflächen in städtischen Randgebieten, "ohne dass dies dem bezahlbaren Wohnungsraum zugute kommt".