"Sexuelle Ausbeutung geht keineswegs zurück, sondern nimmt lediglich neue Formen an, und die Prostitution Minderjähriger ist heute eine ihrer alarmierendsten Ausprägungen", erklärte die beigeordnete Gleichstellungsministerin Aurore Bergé. In dem Zusammenhang spielten auch Onlinedienste eine immer größere Rolle. Etwa 86 Prozent der jungen Prostituierten ließen sich über Snapchat oder Online-Anzeigen von Kunden kontaktieren.
Jugendliche würden von der "Aussicht auf schnell verdientes Geld" angezogen, die in Onlinediensten verbreitet werde, sagt Michelle Meunier von der Organisation "Agir contre la prostitution des enfants" (Handeln gegen Kinderprostitution). Hinzu kämen Plattformen, auf denen Kunden pornografische Fotos oder Videos kaufen könnten. Dies zähle bislang nicht als Prostitution, da es keinen physischen Kontakt gibt. Allerdings ist ein Gesetz in der Debatte, um "sexuelle Ausbeutung im Internet" einfacher sanktionieren zu können.
Frankreich hatte vor zehn Jahren ein Gesetz verabschiedet, das Geldstrafen für Freier vorsieht. Es löste eine umstrittene Regelung ab, nach der das Anwerben von Kunden strafbar war.
Das französische Prostitutionsgesetz sieht eine Geldstrafe von 1500 Euro und im Wiederholungsfall von bis zu 3750 Euro vor, wird in der Praxis aber selten angewandt. Es war nach schwedischem Vorbild eingeführt worden, um nicht die Prostituierten, sondern deren Kunden strafbar zu machen.