Die Länderkammer nennt in ihrem Antrag das Beispiel Österreich: Dort dürften Tankstellenpreise nur einmal täglich erhöht werden, und zwar um 12.00 Uhr. Ein anderer Vorschlag sind zeitliche Mindestabstände - etwa drei Stunden - zwischen den Preisanpassungen. Dies könnte zu weniger Preiserhöhungen führen, aber zugleich die Flexibilität der Kraftstoffanbieter bei der Preisgestaltung weniger stark einschränken als im österreichischen Modell, erklärte die Länderkammer. Vorgaben, wann und wie die Bundesregierung auf Entschließungen des Bundesrates reagieren muss, gibt es nicht.
Die Entschließung beruht auf einem Antrag des Landes Baden-Württemberg. Er war schon Mitte Oktober bekannt geworden. Ein Sprecher des Tankstellen-Interessenverbands hatte den Vorschlag begrüßt - "als Beruhigung und Stabilisierung für den Verbraucher".
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