Gesetzesänderung
Kabinett stuft K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung als Waffe ein

K.o.-Tropfen: Gläser auf einer Theke
Es braucht nur wenige Tropfen und einen kurzen Moment, um ein Opfer wehrlos zu machen. Zukünftig soll der Einsatz von K.o.-Tropfen mit mindestens fünf Jahre Haft bestraft werden (Symbolbild)
© Jens Kalaene / Picture Alliance

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Wer einen Menschen mit K.o.-Tropfen betäubt und vergewaltigt oder ausraubt, wird zukünftig härter bestraft. Bislang waren die Mittel nicht wie „gefährliche Werkzeuge“ eingestuft.

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut einem Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug. Wer diese bei einer Vergewaltigung verwendet, für den gilt jetzt schon eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft. 

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.o.-Tropfen verabreicht wurden. 

Härtere Strafe bei K.o.-Tropfen sind Reaktion auf BGH-Urteil 

Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme zu dem Entwurf des Bundesjustizministeriums angemerkt, das Ausmaß, in dem im Nachtleben narkotisierende Stoffe heimlich verabreicht würden, werde überschätzt. 

Lokale Studien zu entsprechenden Verdachtsfällen hätten ergeben, dass die Betroffenen in der Regel die Wirkung ihres Alkoholkonsums falsch eingeschätzt hätten. Simon Pschorr, Staatsanwalt aus Regensburg, wies in seiner Stellungnahme allerdings darauf hin, dass eine Intoxikation mit K.o.-Tropfen häufig nicht nachgewiesen werden könne, dass das Tatopfer eine gewisse Zeit benötige, „um sich angesichts der Gedächtnislücken wieder zu sammeln“ und den Einsatz eines narkotisierend wirkenden Mittels zu vermuten. 

Hubig: Besonders hinterhältige Taten

„Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen seien „besonders hinterhältig und gefährlich“. Die SPD-Politikerin bezeichnet die geplante Reform als Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.

DPA
pgo

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