Das Gericht stellte fest, dass die Beschuldigte am 23. Mai an einem Bahnsteig ohne Vorwarnung mit einem Messer auf wartende Reisende eingestochen hatte. Das Messer habe sie zuvor in einer Drogerie gestohlen. Zeugen konnten sie stoppen, aber 15 Menschen wurden teils erheblich verletzt. Vier davon schwebten zwischenzeitlich in Lebensgefahr.
Die Täterin litt allerdings unter Realitätsverkennung, wie die Sprecherin ausführte. Sie habe die Reisenden krankheitsbedingt fälschlich als bedrohlich eingeschätzt und vorgehabt, sie zu töten.
Sowohl die Frau selbst als auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil und wollen den Angaben nach nicht weiter dagegen vorgehen. Die Staatsanwaltschaft hatte von Anfang an ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt, das im November unter Ausschluss der Öffentlichkeit begann. Das Gericht ließ sich bei dem Prozess sachverständig beraten.
Die Frau war nach Angaben der Gerichtssprecherin seit Oktober 2024 obdachlos. Sie wurde bereits kurz nach dem Vorfall als psychisch krank eingestuft und vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht - dies soll nun dauerhaft geschehen.