Moderna hatte Pfizer und Biontech vorgeworfen, sie hätten bei der Entwicklung ihres Impfstoffs gegen das Coronavirus Technologien kopiert, die Moderna bereits zwischen 2010 und 2016 entwickelt habe. Die Patente schützen demnach die sogenannte mRNA-Technologie. mRNA steht für messenger-Ribonukleinsäure, die auch als Boten-RNA bezeichnet wird.
Biontech und Pfizer argumentierten laut Gericht, sie hätten das Patent bis zum 5. Mai 2023 nutzen dürfen, weil Moderna dies 2020 in einer Pressemitteilung erlaubt habe. Erst am 5. Mai 2023 habe die Weltgesundheitsorganisation die Coronapandemie für beendet erklärt. Erst dann sei die Erlaubnis entfallen.
Dem folgte die Patentkammer nicht. Zur Begründung hieß es, Moderna habe die Erlaubnis bereits am 7. März 2022 mit einer weiteren Pressemitteilung widerrufen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Berufung hätte das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden.