Vorausgegangen waren demnach ein langanhaltender Konflikt um angebliche Belästigungen, die der Beschuldigte mit dem Untermieter des 26-jährigen Opfers geführt hatte. Nach den Feststellungen des Gerichts handelte der Angeklagte "aus einer subjektiv empfundenen Überforderung infolge einer sozialen Isolation und einer extremen Empfindlichkeit gegenüber Lärm und Geräuschen". Am Tattag fühlte er sich den Angaben zufolge erneut belästigt. Medienberichten zufolge ging es bei dem Streit auch um Zigarettenrauch.
Dem Urteil zufolge drang der 32-Jährige am Tattag gewaltsam in die Wohnung seiner Nachbarin ein und versetzte seinem Opfer mehrere Messerstiche, an denen es starb. Demnach handelte der Beschuldigte mit dem Ziel, "die empfundene Beeinträchtigung abzustellen", wie der Gerichtssprecher in der niedersächsischen Landeshauptstadt am Freitag weiter mitteilte.
Die Kammer ging von Heimtücke als Mordmerkmal aus, weil der völlig überraschten Frau keine Möglichkeit zur Verteidigung blieb. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sah das Gericht aber nicht als erfüllt an. Zwar liege "ein krasses Missverhältnis zwischen Tat und Anlass" vor, hieß es demnach in der Urteilsbegründung. Aufgrund der "Überforderung" des Angeklagten sei in diesem Fall allerdings nicht von einer "verachtenswerten Gesinnung" auszugehen.