Der Angeklagte hatte das Opfer im Juni 2024 mit einem Messer getötet. Vorausgegangen war ein Streit zwischen dem getöteten Tunesier und einem Bekannten des 19-Jährigen wegen zehn Euro aus Drogenerlösen, die das Opfer nicht bezahlen wollte oder konnte. Im April 2025 verurteilte das Landgericht Berlin den 19-Jährigen wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren, seine beiden Begleiter wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.
In seinem ersten Urteil ging das Landgericht nicht von Mord aus, unter anderem weil es das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt ansah. Aus Sicht der damaligen Kammer konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Geschädigte mit einem Angriff rechnete. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob. Deshalb musste die Sache gegen den Hauptangeklagten nun erneut verhandelt werden.