Der Republikaner hatte seine Sonderzölle gegen zahlreiche Handelspartner größtenteils mit einem Notstandsgesetz von 1977 begründet. Das mehrheitlich konservativ besetzte oberste Gericht erklärte nun, der Kongress habe dem Präsidenten nicht die "außergewöhnliche Befugnis zur Verhängung von Zöllen" übertragen. Die Entscheidung betrifft auch den 15-prozentigen Basiszoll für die meisten aus der EU importierten Waren, nicht jedoch die sektorspezifischen Aufschläge etwa auf Stahl und Aluminium.
Die EU-Kommission erklärte in einer ersten Reaktion, sie prüfe das Urteil "sorgfältig". Brüssel stehe "in engem Kontakt mit der US-Regierung" wegen deren Reaktion auf die Gerichtsentscheidung, teilte ein Kommissionssprecher mit. Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks seien auf "Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen", fügte er hinzu.