Die Zahl von 168.000 Inanspruchnahmen ergibt sich dem Gesetzentwurf zufolge aus den laut statistischem Bundesamt rund 672.000 Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter, die mehr als geringfügig beschäftigt sind. Davon könnten dem Gesetzentwurf rund ein Viertel auch im Alter von 67 noch weiterarbeiten und somit von der Aktivrente profitieren.
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung ältere Menschen dazu bewegen, auch neben der Rente weiterzuarbeiten. Bis zu 2000 Euro Hinzuverdienst zur Rente sollen pro Monat steuerfrei bleiben.
Streit hatte es in der Koalition über den sogenannten Progressionsvorbehalt bei der Aktivrente gegeben. Dieser hätte dazu geführt, dass der steuerfreie Zusatzverdienst die Steuerlast erhöht, weil der angelegte Steuersatz wegen des höheren Gesamteinkommens steigt. Die Union setzte sich jedoch damit durch, die Aktivrente davon auszunehmen. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen und danach im Bundestag beraten werden.
Das Finanzministerium geht in seinem Gesetzentwurf davon aus, dass den öffentlichen Haushalten durch den Steuerfreibetrag Einnahmen in Höhe von rund 890 Millionen Euro jährlich entgehen würden. Jeweils rund 42,5 Prozent davon gehen zu Lasten des Bundes und der Länder, die verbliebenen rund 15 Prozent schultern die Kommunen.