Kanzler im Rentenalter Würde Friedrich Merz von der Aktivrente profitieren?

Bundeskanzler Friedrich Merz dürfte auch ohne Aktivrente gut über die Runden kommen
Bundeskanzler Friedrich Merz dürfte auch ohne Aktivrente gut über die Runden kommen
© Michael Kappeler / DPA
Mit der sogenannten Aktivrente will die Bundesregierung ältere Menschen motivieren, länger zu arbeiten. Würde diese Regel dann auch für den 70-jährigen Friedrich Merz gelten?

Ein Allheilmittel gegen Fachkräftemangel und Altersarmut dürfte sie nicht werden. Trotzdem hofft die Bundesregierung, mit der sogenannten Aktivrente einen Anreiz zu schaffen, "das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen", wie es in ihrer Begründung zu dem Gesetz heißt, das an diesem Freitag erstmals im Bundestag beraten wurde. "Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig und trägt zum Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger bei."

Aktivrente auch für Friedrich Merz?

Und darum geht's: Menschen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen in ihrem eigentlichen Ruhestand bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden trotzdem fällig. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch diese Regelung den öffentlichen Kassen jährlich rund 890 Millionen Euro an Steuern entgehen.

Einer, der die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, und immer noch jeden Tag arbeitet, sitzt im Berliner Regierungsviertel: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) feierte jüngst seinen 70. Geburtstag und bekommt monatlich sogar deutlich mehr als 2000 Euro überwiesen: rund 22.000 Euro (ohne Zulagen wie Aufwandsentschädigungen), um genau zu sein. Das hieße: Etwa 20.000 Euro müssten ohnehin versteuert werden, sollte der Bundeskanzler auch von der Aktivrente seiner Regierung profitieren – das ist und bliebe der Spitzensteuersatz für Merz. Denn auch der Bundeskanzler muss seine Amtsbezüge laut Einkommensteuergesetz versteuern.

Aber – um es kurz zu machen: Friedrich Merz kann als Amtsträger keine 2000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Die Aktivrente sieht vor, dass nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihr profitieren können. Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler (zum Beispiel viele Ärztinnen und Ärzte), aber auch pensionierte Beamtinnen und Beamte sind laut Gesetzentwurf von der geplanten Regel ausgenommen.

Bundeskanzler kein sozialversicherungspflichtiger Beruf

Und auch das Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin ist kein sozialversicherungspflichtiger Beruf im Sinne eines normalen Angestelltenverhältnisses, da auf die Bezüge keine Rentenversicherungsbeiträge anfallen – somit würde Friedrich Merz trotz erreichter Regelaltersgrenze und Fulltimejobs nicht von der Aktivrente profitieren.

Auch ist nicht davon auszugehen, dass der Bundeskanzler in Zukunft, nach dem Ausscheiden aus dem Amt, auf einen steuerfreien Hinzuverdienst angewiesen sein wird. Er wird Ruhegehalt bekommen und erwirbt während der Amtszeit Pensionsansprüche. Zudem ist er seit 1985 voll berufstätig (unter anderem als Richter, Rechtsanwalt, Referent und Abgeordneter) und hat sich auf diesem Wege Ansprüche für einen auskömmlichen Ruhestand erworben.

Ob Merz' derzeitige Arbeit im Rentenalter aber – wie bei der Aktivrente erhofft – ebenfalls den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig stärken und zum Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger beitragen wird, muss sich erst noch zeigen.

wue

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