Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der Angeklagte für zwei Jahre in eine sozialpädagogisch und -therapeutisch betreute Wohneinrichtung oder Wohngruppe einziehen sowie ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und sich bei einer auf radikal-islamistischen Extremismus spezialisierten Beratungsstelle anmelden. Es handelt sich nach Gerichtsangaben um im Jugendstrafrecht vorgesehene Erziehungsmaßregeln.
Der damals 17-Jährige wurde im vergangenen November in Elmshorn festgenommen. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft ermittelten Staatsschützer des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein gegen den Jugendlichen und stellten eine "erhebliche Radikalisierung" bei ihm fest. Seine islamistisch extremistische Einstellung mündete schließlich in "hinreichend konkreten Anschlagsplänen", wie es damals hieß. Details wurden nicht bekanntgegebenen, auch nicht vom Gericht.