Gegen diese Entscheidung legte der CSD Dresden Verein Widerspruch ein - ohne Erfolg. Die Stadt sei zu Recht davon ausgegangen, dass sich das Straßenfest nach seinem „Gesamtgepräge nicht als Versammlung darstellt“, hieß es im Gerichtsbeschluss. „Den Veranstaltungselementen, die nicht auf eine Meinungsbildung zielen, kommt vorliegend ein deutliches Übergewicht zu.“
Beim Straßenfest würden die „auf die Unterhaltung des Publikums und die Zurschaustellung eines Lebensgefühls der 'queeren Community' gerichteten Elemente“ überwiegen. Das Fest könne damit „nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen“.
Der Beschluss fiel demnach am Mittwoch. Gegen diesen ist den Angaben zufolge eine Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.
Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. Aufgrund der Nichteinstufung als politische Versammlung müssten die Veranstalter selbst die Kosten für Sicherheit und Organisation tragen.