Der Geschädigte berichtete über ein ausländerrechtliches Verfahren gegen den Onkel des Angeklagten und machte dabei auch Filmaufnahmen auf dem Flur. Als er den Angeklagten und weitere Familienmitglieder um eine Stellungnahmen bat, schlug der Angeklagte unvermittelt und mit Wucht zu, wie die Gerichtssprecherin erklärte. Der Journalist erlitt ein Hämatom am Auge und klagte über starke Kopfschmerzen und Übelkeit.
Vor Gericht gab der 42-Jährige an, sich durch die Filmaufnahmen gestört gefühlt und aus "Reflex" gehandelt zu haben. Er entschuldigte sich bei dem Geschädigten, was dieser jedoch der Sprecherin zufolge nicht annahm.
Die zuständige Richterin wertete den Schlag als Angriff auf die Pressefreiheit. Sie setzte die Freiheitsstrafe unter anderem wegen der Vorstrafen des Angeklagten nicht zur Bewährung aus, wie die Gerichtssprecherin erklärte. Eine positive "Legalprognose", also die Erwartung, dass er auch ohne die Vollstreckung der Freiheitsstrafe künftig ein strafloses Leben führen werde, lag aus ihrer Sicht bei dem Angeklagten nicht vor.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, binnen einer Woche Berufung oder Revision einzulegen.