Angeklagt wegen "From the River to the Sea": Aktivistin teilweise freigesprochen
Eine propalästinensische Berliner Aktivistin, die unter anderem wegen der Verwendung der Parole "From the River to the Sea" angeklagt war, ist vom Amtsgericht Tiergarten teilweise freigesprochen worden. Eine Strafbarkeit sei hier nicht gegeben, sagte Richter Philipp Berkholz in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch. Die Angeklagte habe glaubhaft ausgeführt, dass sie mit dem Slogan nicht die Unterstützung der Hamas, sondern der palästinensischen Bevölkerung zum Ausdruck bringen wollte.