Angeklagt worden war Hinrichs wegen mehrerer Straßenblockaden in den Jahren 2022 und 2023. Dabei hatte sich die Aktivistin in einigen Fällen auch auf der Straße festgeklebt. Das Amtsgericht sprach die heute 28-Jährige vor eineinhalb Jahren der Nötigung in sechs Fällen und der versuchten Nötigung in drei Fällen schuldig, teils in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Zwar seien die Ziele der Angeklagten anerkennenswert, sagte Richterin Schulze am Mittwoch. Doch auch wenn davon ausgegangen werde, dass tatsächlich Gefahr bestanden habe, seien die Taten nicht zu rechtfertigen. Denn zum einen seien sie nicht geeignet gewesen, die Gefahr - also die Klimakrise - abzuwenden.
Zum anderen hätten mildere Mittel zur Verfügung gestanden, sagte Schulze. Für die Angeklagte sprach laut Schulze unter anderem, dass sie gestanden habe und nicht vorbestraft war. Außerdem habe sie sich von den Taten distanziert und angekündigt, künftig den Dialog suchen zu wollen.