Angriff in Berliner Café Beiß-Attacke und rassistische Beleidigungen: AfD-Politiker zu Geldstrafe verurteilt

Der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann (r) sitzt beim Prozessauftakt am 18. Januar vor dem Amtsgericht Tiergarten
Der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann (r) sitzt beim Prozessauftakt am 18. Januar vor dem Amtsgericht Tiergarten
© Marion van der Kraats/dpa-Zentralbild / DPA
Nach einer Attacke auf zwei Frauen ist ein Berliner AfD-Politiker wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ging von rassistisch motivieren Taten aus.

Ein Berliner AfD-Politiker ist vom Amtsgericht Tiergarten wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht ging am Dienstag davon aus, dass der 56-Jährige zwei Frauen in einem Café erst rassistisch beleidigt und eine von ihnen später geschlagen und gebissen hatte. "Sie wollten sie kränken, herabwürdigen", sagte die Richterin.

Zuvor hatte der Kommunalpolitiker Kai Borrmann, ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte, eingeräumt, 2021 die in der Deutschrap-Szene bekannte Moderatorin Steph Karl sowie deren Freundin angegriffen zu haben.

Wie das Gericht ausführte, hatte sich der Angeklagte im August 2021 zuerst in ein Gespräch der beiden Frauen eingemischt. Dann habe er sie rassistisch beleidigt. Dabei habe er auch das N-Wort gebraucht. Mit N-Wort wird heute eine früher gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.

Frauen bis heute in ihrem Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt

Als sie das Café verlassen hatten, habe er sie auf offener Straße erneut beleidigt und schließlich angegriffen. Wie das Gericht mitteilte, war die Bissverletzung für etwa ein Jahr sichtbar. Beide Frauen seien bis heute in ihrem Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt.

Die von dem Mann verwendeten Äußerungen seien diskriminierend, erklärte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe auch erkannt, dass er die Frauen gekränkt habe. Bei der Körperverletzung könne er sich nicht auf Notwehr berufen, weil er selbst angegriffen habe. Darum habe er kein Recht gehabt, sich gegen die Gegenwehr der Frauen zu wehren.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro, also insgesamt 10.800 Euro. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert, die Verteidigung den Freispruch von der Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DPA · AFP
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