Werner S.

Artikel zu: Werner S.

Justitia

Bewährungsstrafe für Frau wegen Beihilfe zu rechtsextremistischer Gruppe S.

Weil sie bei der Entstehung der rechtsextremistischen sogenannten Gruppe S. unterstützend mithalf, hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine 61 Jahre alte Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagte sei wegen Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Urteil gegen die geständige Angeklagte ist demnach bereits rechtskräftig.
Prozessauftakt in Stuttgart im April 2021

Urteil gegen rechtsextremistische Gruppe S. rechtskräftig: BGH veröffentlicht Gründe

Das Stuttgarter Urteil gegen Angeklagte rund um die rechtsextremistische Gruppe S. ist rechtskräftig - nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Begründung veröffentlicht. Für die Verurteilung wegen Gründung einer Terrorgruppe reicht es aus, einen "weiterführenden und richtungsweisenden Beitrag" dazu zu leisten, wie es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt. Eine organisatorische Führungsrolle ist demnach nicht Voraussetzung. (Az. 3 StR 100/25)
Oberlandesgericht Stuttgart

Prozess gegen mutmaßliche Helferin von rechtsextremistischer Gruppe S. begonnen

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche Helferin der rechtsextremistischen Gruppe S. begonnen. Der 61-Jährigen wird vorgeworfen, dass sie für den Rädelsführer Werner S. den Kontakt zu möglichen Rekruten hergestellt haben soll. S. selbst und neun weitere Angeklagte sind bereits rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt.