Das Landgericht verurteilte ihn wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte seinem einschlägig vorbestraften Opfer bei einem Treffen im Juli 2023 von hinten fünfmal mit einer Axt auf den Kopf geschlagen, wodurch dieses sofort starb. Anschließend stellte er sich der Polizei und kam in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen, das Zwickauer Gericht sah allerdings keine Mordmerkmale und ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Gegen das Urteil wandten sich sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft an den BGH.
Die Revision des Angeklagten wurde nun verworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber Erfolg. Das Zwickauer Gericht muss den Fall noch einmal komplett aufrollen. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts soll neu verhandeln und entscheiden.